ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG 2026
I. Aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) wird folgende Haushaltssatzung bekannt gemacht:
Haushaltssatzung der Gemeinde Epfenbach für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund von § 79 GemO hat der Gemeinderat am 25.03.2026 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von -7.238.700
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von - 8.031.600
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von - 792.900
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von - 792.900
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 6.993.100
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 7.473.200
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von - 480.100
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.374.900
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von - 2.207.400
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von - 832.500
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von - 1.312.600
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 832.500
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von - 126.600
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 705.900
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von - 606.700
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 832.500 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf ------ EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 EUR
Epfenbach, den 25. März 2026
Gez. Pascal Wasow
Bürgermeister
II. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sind vollzugsreif. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat am 07.04.2026 die Gesetzmäßigkeit der Satzung nach § 81 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.V.m. § 121 Abs. 2 GemO bestätigt und die Genehmigung nach § 87 Abs. 2 GemO erteilt.
III. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt gem. § 81 Abs. 3 GemO in der Zeit vom 20. April 2026 bis einschließlich 28. April 2026 im Rathaus, Hauptstraße 28, Zimmer 1.3 während den Sprechzeiten öffentlich aus.
IV. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt sind.
Epfenbach, den 17. April 2026
Gez. Pascal Wasow
Bürgermeister