In den vergangenen Wochen kam es im Gemeindegebiet wiederholt zu anhaltendem Hundegebell während der Nachtstunden, zuletzt in der Nacht auf Dienstag, 6. Oktober 2026, gegen 3:30 Uhr. Die Gemeindeverwaltung nimmt dies zum Anlass, alle Hundehalterinnen und Hundehalter auf ihre Pflichten hinzuweisen.
Hunde sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Dritte nicht durch anhaltendes Bellen oder Jaulen mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört werden. Dies gilt in besonderem Maße während der Nachtruhe zwischen 22:00 und 6:00 Uhr. Die Halterinnen und Halter werden gebeten, die Unterbringung ihrer Tiere in den Nachtstunden zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Anhaltendes Bellen kann zudem auf Mängel in der Haltung hinweisen, denen im Interesse des Tieres nachgegangen werden sollte.
Betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern wird empfohlen, zunächst das Gespräch mit der Halterin oder dem Halter zu suchen. Führt dies nicht zum Erfolg, kann die Störung der Gemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde angezeigt werden. Für die weitere Bearbeitung sind Aufzeichnungen zu Datum, Uhrzeit und Dauer der Störung erforderlich.
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