Die Gemeinde Epfenbach beabsichtigt, eine Teilfläche der Gemeindestraße „Froschau“ einzuziehen. Die Absicht der Einziehung wird hiermit nach § 7 Abs. 3 StrG öffentlich bekannt gemacht.
Einzuziehende Fläche
Eingezogen werden soll eine Grünfläche mit rund 214 m² auf der Gemarkung Epfenbach. Sie ist ein Teil des Straßenflurstücks Nr. 13362 und erhält nach dem Fortführungsnachweis 2026/11 die Flurstücksnummer 13362/1. Die Fläche liegt an der Ostseite der Froschau zwischen Hausnummer 20 und 22, unmittelbar hinter dem Gehweg. Ihre genaue Lage ist im beigefügten Lageplan rot dargestellt.
Gründe
Die Fläche dient nicht dem Verkehr. Der Gehweg entlang der Froschau bleibt vollständig erhalten und für die Öffentlichkeit uneingeschränkt nutzbar. Die Fläche ist daher für den Verkehr entbehrlich (§ 7 Abs. 1 Satz 1 StrG). Mit der Einziehung verliert sie die Eigenschaft als öffentliche Straße.
Einsichtnahme und Stellungnahmen
Der Lageplan mit der einzuziehenden Fläche liegt ab dem Tag nach dieser Bekanntmachung drei Monate lang im Rathaus Epfenbach, Hauptstraße 28, bei Herrn Hauptamtsleiter Kolodziej in Zimmer 0.3 während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht aus.
Innerhalb dieser Frist kann sich jeder bei der Gemeinde Epfenbach schriftlich oder zur Niederschrift zur beabsichtigten Einziehung äußern. Die Anschrift lautet Hauptstraße 28 in 74925 Epfenbach, die E-Mail-Adresse info@epfenbach.de
Nach Ablauf dieser Frist entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung über die Einziehung. Dabei werden die eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt. Die Einziehung wird frühestens nach Ablauf von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung verfügt. Die Einziehungsverfügung wird gesondert öffentlich bekannt gemacht.
Epfenbach, den 22.10.2026
Pascal Wasow
Bürgermeister